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Signaltöne und Lackierungen – was ist erlaubt?

Während auf Smartphone & Co. so gut wie jede erdenkliche Melodie heruntergeladen und als Rufton verwendet werden darf, gelten für Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen andere Regeln. Zwar müssen im Gegensatz zu anderen Tuningmaßnahmen oder Umbauten weder der TÜV noch andere offiziell anerkannte Zertifizierungsstellen eingebunden und um Zustimmung ersucht werden. Doch eine strikte Regel ist unbedingt einzuhalten: Abgesehen von Sondersignalen müssen alle Töne zeitgleich erklingen. Zudem darf eine Hupe die Lautstärke von 105 Dezibel in einer Entfernung von sieben Metern nicht überschreiten – Scheiben zerbrechen untersagt! Alles andere ist jedoch erlaubt: Möchten Sie sich also eine stärkere Version als die initiativ eingebaute Hupe, wie beispielsweise ein Nebelhorn zulegen, dann können Sie diese selbst problemlos austauschen. Und da eine Hupe auch nur Sinn macht, wenn sie funktioniert, überprüfen Sie ruhig ab und an die Funktionstüchtigkeit!

 

Hupe: Reparatur und Austausch

Obgleich die meisten Pkws von Werk aus sogar zwei Hupen verbaut haben, ist die 100%-ige Funktionstüchtigkeit nicht immer gewährleistet. Sobald eine der beiden nicht mehr laut genug erklingt, öffnen Sie die Motorhaube – in den meisten Fällen befinden sich die Auto-Komponenten hinter dem Kühlergrill oder am Kühlerträger. Um Ihre Hupe zu überprüfen, sollte der Sicherungskasten einer Inspizierung unterzogen werden. Wo er sich befindet, ist modellabhängig, kann aber einfach in der Betriebsanleitung nachgelesen werden.

 

Sollten Sie bis dato noch nie einen Blick auf Ihr Signalhorn geworfen haben: Es sollte Sie an eine Sicherung mit herausstehenden Leitungen erinnern. Gefunden? Dann drücken Sie das untere Ende des Verbinders noch weiter hinunter, sodass die gesamte Verkabelung herausgezogen werden kann. KFZ-Werkzeuge wie eine Pinzette oder Zange können hier hilfreich sein, in einigen Fällen kann die Sicherung sogar mit den Fingern herausgezogen werden. Danach muss noch die Befestigungsschraube und der Bügel abmontiert werden. Ist das innere Metallband in zwei Teile gebrochen, ist die Sicherung durchgebrannt, dann muss eine neue Sicherung her. Manchmal allerdings ist es nur eine Verunreinigung, die den zu leisen Hupton verursacht: Also sorgfältig putzen und wieder einsetzen!

Ein defekter Airbag kann ebenfalls eine Hupen-Fehlfunktion auslösen. Denn schon eine geringe Ausdehnung kann die eingebaute Drehfeder zerstören und damit den Stromfluss zwischen der mit der Hupe verbundenen Relaisspule und dem Knopf der Hupe unterbrechen. Eine defekte Drehfeder kann zudem das problemlose Drehen des Lenkrads verhindern.

 

Das war es nicht? Dann muss eine neue Hupe her! Und hier beginnt die Qual der Wahl: Denn das ursprüngliche oder ein indentisches Modell kann ebenso wieder eingebaut werden wie auch eine universelle Autohupe oder eine Fanfare – denn auch diese Töne unterliegen keiner Auflage.

 

Wichtige Informationen:

Universelle Hupen haben in den seltensten Fällen den Klang der fehlerhaften Originalhupe. Um dem dennoch möglichst nahe zu kommen, muss die neue Sicherung mit der identischen Amperezahl der ursprünglichen Version ersetzt werden.

 

Grenzen bei Designwünschen

Was darf man? Während dunkel abgeklebte Seitenscheiben zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können, ist bei der Lackierung im Prinzip alles erlaubt: Sogar so ähnlich wie die Gestaltung eines Polizeiwagens wird nicht geahndet – allerdings gehören Hoheitszeichen ausschließlich auf echte Polizeiwagen. Auch fluoreszierenden Farben wir Rot, Orange oder Ähnliches sind nur für öffentliche Anlässe zugelassen. Sollte es hart auf hart kommen, haben Sie aber vielleicht dennoch das Recht auf Ihrer Seite: Denn das Design von Polizei- oder irgendwelchen anderen Behördenfahrzeugen ist nicht patentiert.

 

§49a StVZO

Gemäß §49a der Straßenverkehrsordnung müssen Kraftfahrzeuge sowie ihre Anhänger strenge Regeln hinsichtlich erwünschten Lichtquellen einhalten. Was unter diese sogenannten lichttechnischen Einrichtungen fällt, ist allerdings nicht immer auf Anhieb auszumachen: Bei Folierungen beispielsweise ist beides möglich, und es lohnt sich, zuvor Erkundigungen einzuziehen. Hier kann der Hersteller der Folie ebenso weiterhelfen wie auch das Ordnungsamt.

Sollten Sie Ihren Fahrzeuginnenraum mit individuellen Leuchtkörpern gestalten wollen und dürfen, können Sie auf eine Lichtleiter in der Türverkleidung oder auch in der Mittelkonsole des Wagens zurückgreifen. Diese populären Systeme sind mit blauen, roten und weißen LED-Glühlampen ausgestattet, die mit insgesamt zehn Farben gemischt werden können. Die vorgegebene Einheitlichkeit des Farbtons wird bereits bei der Herstellung, abhängig von der Farbintensität und Helligkeit, für den speziellen Bedarf zusammengestellt. Ob als leuchtender Willkommensgruß beim Öffnen der Wagentür oder für die Fußraumbeleuchtung des Fahrers und Beifahrers – mit den Lichtmodulen schaffen Sie garantiert eine einzigartige Atmosphäre. Und wer gerne etwas ganz Besonderes hätte, der kann sein Handschuhfach mit einem Sternenhimmel ausleuchten. Ein weiterer Vorteil neben dem ästhetischen Aspekt: Die Zulassungsbehörde oder Straßenverkehrsordnung erhebt garantiert keinen Einspruch!

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